Judenchristen

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Zeit des Nationalsozialismus

Eine eigenständige judenchristliche Tradition war schon im Mittelalter nicht mehr gegeben; neue Anläufe seit der Neuzeit unterbrach der Zivilisationsbruch des Holocaust nachhaltig.

Vorbereitet wurde er durch die Gleichschaltungspolitik des Nazi-Regimes, die nicht vor den Kirchen haltmachte. Der vom Staat 1934 verlangte "Arier-Nachweis" betraf alle, auch getaufte Juden und stellte besonders die Evangelische Kirche in Deutschland vor eine Zerreißprobe. Die "Deutschen Christen wollten den "jüdischen Einfluss" auf das Christentum insgesamt beseitigen und dazu eine "judenchristliche Kirche" einrichten. Die Landeskirchen in Thüringen, Sachsen, Mecklenburg, Anhalt und Lübeck schlossen Christen jüdischer Abstammung aus und verboten Judentaufen. Dagegen entstand die Bekennende Kirche, die illegal Pfarrer ausbildete und versuchte, den ausgeschlossenen Judenchristen seit 1938 mit ihrem "Büro Grüber" entweder zu Nebenstellen oder zur Ausreise zu verhelfen. Auf katholischer Seite tat dies der deutsche Caritas-Verband unter Gertrud Luckner.

Nur einige prominente Bischöfe beider Großkirchen traten für einzelne Judenchristen, nicht aber für die verfolgten Juden insgesamt ein: z.B. Landesbischof Theophil Wurm auf evangelischer oder Bischof Clemens August Graf von Galen (1878-1946) auf katholischer Seite. Eine entschlossene Opposition gegen die Nürnberger Rassegesetze, die Konzentrationslager und kirchlicher Widerspruch gegen Gewaltmaßnahmen des Staates wie die "Reichskristallnacht" blieb auch von den "Bekennenden Christen" weitgehend aus.